Finharmonie
Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung

Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung

Kapitallebensversicherung

Als Kapitalanlage geeignet

Die Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung zahlt nicht nur im Todesfall eine vereinbarte Summe, sondern auch im Erlebensfall. Es ist somit eine Kombination aus Vorsorge für den Todesfall und Sparvertrag.

Die Lebensversicherung zahlt nach Vertragsablauf die Beiträge, den Garantiezins (mindestens 0,25 %) und die Überschussbeteiligung aus. Die Gesamtverzinsung liegt je nach Erfolg der Lebensversicherung zwischen 0,25 und 6 Prozent. Im Todesfall wird eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen ausbezahlt.

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